AGB

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Folge als AGB bezeichnet, gelten für alle Verkaufsgeschäfte der ahs GmbH, im folgenden kurz ahs genannt, mit ihren Kunden, insbesondere auch bei Vertragsänderungen und Ergänzungen. Dem Mietvertrag liegen die gesonderten Mietbedingungen zugrunde.

1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden werden von ahs nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ahs die Einkaufsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich anerkennt

1.3 Ein Kunde anerkennt die AGB von ahs, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, dann, wenn er die Leistung von ahs annimmt. Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung und in der Folgezeit sich nicht im Vermögensverfall befindet und in der Lage ist, die anfallende Forderung zu begleichen.

 

2. Angebote, Prospekte, Zeichnungen, Urheberrecht, Eigentum
2.1 Jedes unserer Angebote erfolgt freibleibend, was bedeutet, dass der Kunde durch dieses freibleibende Angebot erst zur Abgabe eines eigenen Angebotes aufgefordert wird, welches ahs annehmen oder ablehnen kann. Somit sind Änderungen bis zur Annahme des Angebotes des Kunden durch ahs möglich.

2.2 Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Prospekten können ungenau sein. Abbildungen dienen nur zur Erläuterung des Textes und können vom Produkt abweichen.

2.3 ahs behält sich an allen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen, Angeboten etc. das Urheberrecht und bis zum Abschluss eines Vertrages auch das Eigentum vor.

 

3. Verträge über neue und gebrauchte Sachen
3.1 An Bestellungen bleibt der Kunde 14 Tage nach Eingang der Bestellung bei ahs gebunden. Für die Form der Annahme durch ahs genügt mündliche oder freimündliche Erklärung. Ist die Annahme der Bestellung durch ahs innerhalb dieser Frist nicht erklärt worden oder enthält die Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) eine Abweichung vom Inhalt der Bestellung, so hat der Kunde ahs eine angemessene Frist zu gewähren, die, wenn sich aus den umständen nichts anderes ergibt, 10 Tage beträgt um die Änderung fallen zu lassen. Wird dies von ahs abgelehnt oder erklärt sich ahs nicht innerhalb der Frist, so kann der Kunde seine Bestellung zurücknehmen. Bis zur Rücknahme der Bestellung kann ahs die Bestellung auch nach Ablauf der Frist annehmen.

3.2 Mitarbeiter im Außendienst von ahs sind nur dann bevollmächtigt, für ahs bindende Angebote oder Annahmeerklärungen abzugeben, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich bevollmächtigt sind.

3.3 Bei Kaufangeboten über gebrauchte Sachen bleibt Zwischenverkauf stets vorbehalten.

 

4. Lieferung, Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit
4.1 ahs ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von ahs liegen, nicht durch einen Organisationsmangel verschuldet sind und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht nur unerheblich beeinflusst haben. Dies gilt gleichermaßen, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten von ahs eintreten.

4.3 Bei Verschiebung des Versandes auf Wunsch des Kunden werden ihm Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat ab Terminvereinbarung berechnet.

4.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit von ahs sind in jedem Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sie sind in den übrigen Fällen von Fahrlässigkeit auf höchstens € 5.110,00 pro Auftrag beschränkt. Im nichtkaufmännischen Verkehr gelten die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit die Haftungshöchstsumme € 5.110,00; die Haftung für entferntere Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4.5 Ist für den Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit eine Vertragsstrafe vereinbart, so sind – unbeschadet des Rechts von ahs auf Herabsetzung der Vertragsstrafe nach § 343 BGB – darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Verzugs ausgeschlossen.

4.6 Kommt ahs mit einer Teillieferung in Verzug, so gilt Ziffer 4.5 nur für die betreffende Teillieferung. Vom ganzen Vertrag kann der Kunde jedoch zurücktreten, wenn die Teillieferung für ihn keine Bedeutung besitzt.

 

5. Abnahme
5.1 Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn diese ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Die Kosten der Abnahme trägt der Kunde.

5.2 Verweigert der Kunde die Abnahme oder verzögert er sie aus Gründen, die er zu vertreten hat, so gilt die Abnahme 5 Tage nach Anzeige der Fertigstellung durch ahs als erfolgt.

6. Gefahrenübergang, Transport, Versicherung, Mängelrüge
6.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Beschädigung geht auf den Kunden auch dann über, wenn bei Lieferung „frei Haus“, „frei Baustelle“ oder ähnliches der Transport den Bestimmungsort des Bestellers erreicht hat oder wenn bei Lieferung „ab Lager“ die Ware im Lager von ahs oder an dem vereinbarten Übergabeort versand- oder übergabebereit lagert.

6.2 Sachen, die ahs im Falle der Lieferung „frei Haus“ durch Spedition beim Kunden anliefern lässt, hat der Kunde sofort gründlich zu untersuchen. Er hat Mängel und Schäden in den Transportpapieren zu vermerken, ansonsten ist die Geltendmachung von Mängeln und Schäden, die ihre Ursachen im Transport haben oder haben können, auf die Ersatzleistung beschränkt, die ahs vom Spediteur bzw. Frachtführer erhält.

6.3 ahs kann bei Selbstanlieferung eine besondere Vergütung und bei Lieferung durch eine Spedition die Mehrkosten für Wartezeiten geltend machen, wenn solche Wartezeiten bei rechtzeitiger Lieferung aus Gründen entstehen, die ahs und der Spediteur nicht zu vertreten haben.

6.4 Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass ahs den Aufstell- und Montageort mit den für den Transport des Kaufobjektes üblichen oder notwendigen Transport- und Abladehilfsmitteln (z.B. Autokran) ohne Schwierigkeiten erreichen kann. Der Kunde hat eventuell erforderliche Transportwege auf seine Kosten herzustellen. Mehrkosten, die durch Verzögerung etc. wegen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung bei ahs oder beim Transporteur entstehen, trägt der Kunde.

7. Preise, Zahlung und Fälligkeit

7.1 Die Preise sind, wenn nichts anderes angegeben ist, Nettopreise und gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager ahs.

7.2 Alle Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Abzug zu den vereinbarten Terminen, andernfalls innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum spesenfrei an ahs zu leisten.

7.3 Bei verspäteter Zahlung kann ahs ohne Nachweis eines höheren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. der zugrunde liegenden Forderung verlangen.

7.4 ahs ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Zahlungen von Dritten für Rechnung des Kunden auch dann anzunehmen, wenn der Kunde widerspricht.

8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen, gleichgültig aus welchen Gründen, zurückzuhalten.

8.2 Die Aufrechnung des Kunden mit anderen als unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanforderungen ist unzulässig.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Von ahs gelieferte Sachen bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von ahs (Vorbehaltsware). Dies gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist, auch für künftig entstehende oder bedingte Forderungen; bei laufender Rechung gilt die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung von ahs.

9.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Bestimmungen auf ahs übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung steht der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Baulichkeiten oder die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Kunden gleich.

9.3 Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits im Voraus an ahs abgetreten. ahs nimmt die Abtretung an. Dese Forderungen dienen ahs im selben Umfang zur Sicherung ihrer Gesamtforderung wie Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von ahs verkauften Waren veräußert, so tritt der Kunde ahs die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltswaren zum Rechnungswert der anderen Waren ab. ahs nimmt die Abtretung an. Bei der Veräußerung von Waren, an denen ahs Miteigentumsanteile hat, tritt der Bestseller ahs einen ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil seiner Forderung ab. ahs nimmt die Abtretung an.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, ahs widerruft die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von ahs ist der Kunde verpflichtet, seinen Abnehmer sofort von der Abtretung an ahs zu unterrichten und ahs die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch bei Factoring-Geschäften, außer ahs hat zuvor zugestimmt.

9.5 Übersteigt der Wert der für ahs bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist ahs auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

 

10. Gewährleistung
10.1 Im Gewährleistungsfall ist ahs nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Führen Nachlieferungen oder Ersatzlieferungen nicht zum Erfolg, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf.

10.2 Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung sind nach Maßangabe von Ziffer 10 ausgeschlossen.

10.3 Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet ahs einem Kaufmann gegenüber für Folgeschäden nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Kunden gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.

10.4 Gebrauchte Sachen werden verkauft wie sie stehen und liegen, bei gewerblichen Kunden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, bei privaten Kunden (Verbraucher) mit einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Hat der Kunde gebrauchte Sachen vor dem Verkauf nicht besichtigt, so ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen für offensichtliche Fehler und für solche Fehler, die auch bei einer eingehenden Untersuchung nicht hätten festgestellt werden können.

 

11. Haftung und Verjährung
11.1 Schadensersatz hat ahs nur insoweit zu leisten, als dies in diesen AGB ausdrücklich anerkannt ist. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Gewährleistung insbesondere für Mängel und Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, ferner aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages und aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem sonstigen Haftungsbestand. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ahs wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Geschäftsführer oder Mitarbeiter haftet. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit der Schadensersatzanspruch des Kunden auf der Verletzung einer vertragstypischen wesentlichen Hauptpflicht beruht; handelt es sich jedoch um die Verletzung nur einer wesentlichen Nebenpflicht oder um die Verletzung sonstiger Pflichten, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht von Geschäftsführern oder leitenden Angestellten, sondern von anderen Mitarbeitern verursacht wurde und diesen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. ahs haftet – außer in Fällen des Vorsatzes – in keinem Fall für solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten oder für die der Kunde versichert ist oder für die üblicherweise eine Versicherung vom Kunden abgeschlossen wird, auch wenn sie im konkreten Fall vom Kunden nicht abgeschlossen worden ist.

11.2 Alle Ansprüche gegen ahs verjähren 6 Monate nach Ablieferung bzw. Annahme der Leistung von ahs soweit nicht aus gesetzlichen Gründen zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

11.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes nach dessen Inkrafttreten bleiben unberührt.

 

12. Raumcontainer u.a. als Bauwerke
12.1 Werden von ahs gelieferte Raumcontainer oder andere Behältnisse vom Kunden als Bauwerke verwendet, so hat der Kunde die behördlichen Genehmigungen zu beantragen, insbesondere die Baugenehmigung. Solange nicht alle Genehmigungen vorliegen, ist ahs zur Lieferung nicht verpflichtet.

12.2 Der Kunde trägt alle Steuern, Abgaben und behördlichen Kosten, die mit dem Aufstellen der Sachen und Bauwerke im Zusammenhang stehen, insbesondere Grund- und / oder Grunderwerbssteuer.

12.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der von ihm gewählte und geschaffene Aufstellplatz einschließlich des befestigten Untergrundes die erforderliche Eignung besitzt.

12.4 Die Gewährleistung und Haftung von ahs sowie die Verjährung von Ansprüchen des Kunden beurteilt sich auch bei Behältnissen im Sinne von Ziffer 11.1 ausschließlich nach den Grundsätzen über die Haftung bei beweglichen Sachen, sofern die Behältnisse und Raumcontainer von ahs als Raumgebilde vollständig hergestellt und als solche transportiert werden. Das gilt auch für solche Raumcontainer, bei denen die Wände zur Erzielung eines größeren Raumes weggelassen wurden.

12.5 Nur für solche Arbeiten, die an Ort und Stelle dem Zweck der Verbindung der angelieferten Behältnisse mit dem Grund und Boden oder mit anderen als von ahs gelieferten Sachen dienen, richten sich die Gewährleistung, Haftung und Verjährung nach den Bestimmungen des BGB (Arbeiten an Grundstücken oder Bauwerken).

 

13. Hinweispflichten des Kunden und Genehmigungen
13.1 Der Kunde hat behördliche Genehmigungen, insbesondere die Baugenehmigung, welche Voraussetzung für die Aufstellung der von ahs zu liefernden Sachen sind, auf seine Kosten rechtzeitig zu beschaffen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, ahs auf besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Richtlinien und Erfordernisse hinzuweisen, sofern deren Nichtbeachtung den Einsatz oder die Aufstellung der Sache gefährdet.

13.3 Verlangt der Kunde eine Anlage oder eine solche Ausstattung einer Sache, die den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften für eine Verwendung zu bestimmten Zwecken nicht oder nicht mehr genügt, so kann der Kunde weder den Kaufpreis mindern noch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behörde ihm den Einsatz der Sache für den vorgesehenen Zweck untersagt.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
14.1 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Römerstein.

14.2 Gerichtsstand ist, soweit beide Parteien Kaufleute sind, Römerstein. Die gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess ohne Rücksicht auf deren jeweiligen Zahlungsort. ahs ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und ahs gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG).

14.4 Diese AGBs gehen, soweit gleichgelagerte Sachverhalte regeln, der allgemeinen Interpretation von Handelsklauseln jeglicher Art vor.

14.5 Ist ein Teil dieser AGBs unwirksam oder nichtig, so gilt der Rest gleichwohl.